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Steuertipps

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Bei fremdfinanziertem Kauf von Arbeitgeberanteilen ist Schuldzinsenabzug möglich

Verlangt ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer den Kauf von Firmenanteilen, so steht der Erwerb im Zusammenhang mit den Einkünften aus der nichtselbstständigen Arbeit des Arbeitnehmers. Die ...

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Die Fortbildung eines Masseurs zum Physiotherapeuten wird anerkannt

Lässt sich ein Masseur und medizinischer Bademeister zum Physiotherapeuten ausbilden, handelt es sich um eine Fortbildung. Die damit zusammenhängenden Kosten sind voll als Werbungskosten abzugsfähig. Diese ...

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Automatische Schätzung der beruflichen PC-Nutzung und für Peripherie-Geräte mit 35 Prozent

Wer die berufliche Nutzung von Heimcomputern zu 100 Prozent als Werbungskosten geltend machen will, muss die volle berufliche Nutzung nachweisen und entsprechende Aufzeichnungen vorlegen. Der Rechtsprechung ...

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Einbehaltene Lohnsteuer für die steuerfreie Benutzung von betrieblichen Geräten zurückholen

Die Oberfinanzdirektion Berlin hat klargestellt: Die Steuerpflicht für Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten ist mit § 45 Einkommensteuergesetz rückwirkend ...

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Arbeitslose können Fortbildungskosten voll absetzen

Bei der Frage, ob Fortbildungskosten voll (als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) oder nur eingeschränkt (als Sonderausgaben) abgezogen werden können, hat das Finanzgericht Düsseldorf eine positive, allerdings noch ...

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Arbeitszimmer: Arbeits-Mittelpunkt bei angestellten Außenmitarbeitern?

Es wird höchste Zeit, dass der Bundesfinanzhof ein Machtwort zur Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers spricht. Im Brennpunkt steht vor allem die Frage, ob bei ...

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Der Inhalt des Newsletters, vom IWW Institut für Wirtschaftspublizistik., ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
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