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Ab 2002 gibt es für die Krankenversicherung neue Beitragsnachweisformulare

Arbeitgeber müssen den Krankenkassen ihrer Beschäftigten alle sechs Monate einen Beitragsnachweis einreichen (§ 28f Abs. 3 Sozialgesetzbuch IV). Der bisher gültige Beitragsnachweis der Spitzenverbände der Krankenkassen, ...

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