Steuertipp Suchergebnisse
In der Sozialversicherung gelten seit dem 1. Januar 2002 neue Werte
Zum 1. Januar 2002 sind die Beitragsbemessungsgrenzen (= Versicherungspflichtgrenzen) und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung geändert worden. Die Eckdaten für das Jahr 2002 sehen folgendermaßen ...
Zum ArtikelDie Übernahme von Versicherungsprämien für den Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung
Die Übernahme von Versicherungsprämien des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz. Sachbezug sind alle Leistungen des ...
Zum ArtikelEine "Wagenpflege-Pauschale" für den Betriebs-Pkw ist steuerfrei
Wenn Sie an Mitarbeiter, die ein Betriebsfahrzeug auch privat nutzen dürfen, eine Pauschale für "Wagenpflege" in Höhe von 30 DM zahlen, bleibt diese steuerfrei. Das hat ...
Zum ArtikelBenzingutscheine sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Arbeitgeber haben nach der Oberfinanzdirektion Berlin die Möglichkeit, Arbeitnehmern monatlich Warengutscheine (zum Beispiel Benzingutscheine) mit einem Nennwert bis zu 50 € als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei ...
Zum ArtikelWeihnachtsgeschenke und -feiern richtig steuern
Die Weihnachtszeit ist die Zeit des Schenkens. Damit der Fiskus nicht die Freude am Schenken verdirbt, sollten vor allem folgende Punkte beachtet werden: Wenn Geschäftspartnern ...
Zum ArtikelBarzuschüsse zur Internetnutzung können ab 2002 pauschal versteuert werden
Nach R 127 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 kann der Arbeitgeber im nächsten Jahr auch Barzuschüsse zur Internetnutzung der Arbeitnehmer leisten und diese pauschal versteuern. Bei Zuschüssen bis ...
Zum ArtikelZur Berufsausbildung im elterlichen Betrieb
Zur Abgrenzung zwischen einer berufspraktischen Tätigkeit und einer Berufsausbildung kommt es darauf an, ob die Tätigkeit nach Inhalt und Dauer einer einschlägigen Ausbildungsordnung entspricht oder nicht. ...
Zum ArtikelAb 2002 gibt es für die Krankenversicherung neue Beitragsnachweisformulare
Arbeitgeber müssen den Krankenkassen ihrer Beschäftigten alle sechs Monate einen Beitragsnachweis einreichen (§ 28f Abs. 3 Sozialgesetzbuch IV). Der bisher gültige Beitragsnachweis der Spitzenverbände der Krankenkassen, ...
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