Steuertipp Suchergebnisse
PC, Handy & Co.: Steuerfreie Überlassung nur bei Zurechnung der Geräte beim Arbeitgeber
Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen bei geleasten ...
Zum ArtikelNeues Verwaltungsschreiben zur Anrufungsauskunft
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur Anrufungsauskunft jüngst neu gefasst. Die Anrufungsauskunft ist für Arbeitgeber ein probates Mittel, um bei Zweifeln an Art und ...
Zum ArtikelAufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld ermäßigt zu besteuern?
Erhält ein Arbeitnehmer wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Abfindung, wird diese nach der Fünftel-Regelung besteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Finanzgericht Münster ...
Zum ArtikelRentenbeitrag sinkt auf 18,6 %
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 1.1.2018 von 18,7 % auf 18,6 % (Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,3 %) gesunken. In der knappschaftlichen ...
Zum ArtikelFinanzverwaltung bessert nach: Alle E-Bikes können lohnsteuerfrei aufgeladen werden
Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens ist lohnsteuerfrei. Nach einem aktuellen BMF-Schreiben ...
Zum ArtikelTrockenes Brötchen mit Kaffee ist kein steuerlich relevantes Frühstück
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks. Sachverhalt Im ...
Zum ArtikelNeues Verwaltungsschreiben zur Überlassung eines Dienstwagens mit Kostenbeteiligung
Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem auch privat genutzten Firmenwagen, reduzieren diese den geldwerten Vorteil bei der Ein-Prozent-Regel unabhängig davon, ob es sich um ...
Zum ArtikelBetreuungsleistungen: Für diese Kinder bleibt ein Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei
Arbeitgeber können Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag von 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei erstatten. Die Oberfinanzdirektion ...
Zum ArtikelGeplante Sachbezugswerte für 2018
Nach dem vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft in 2018 von 223 EUR auf 226 ...
Zum ArtikelGeldwerter Vorteil für BahnCard: Entscheidend ist die Prognoserechnung
Beschaffen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine BahnCard 50 oder 100 sowohl zur dienstlichen als auch zur privaten Nutzung, dann hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ...
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