Mit unseren Steuertipps, vom IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, erhalten Sie monatlich aktuelle Informationen, Tipps und rechtliche Hinweise.
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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. ...
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften veröffentlicht (Stand: Januar 2022; unter www.iww.de/s6252). Die 16-seitige Broschüre beinhaltet Informationen für Menschen, ...
Im Monat Juli 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.7.2022 Lohnsteuer (Monatszahler): 11.7.2022Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als Arbeitslohn anzusehen ist. Da ...
Erstattet ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses, handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Nach Auffassung des Finanzgerichts ...
Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenvertretung für unsere Mandanten im laufenden Tagesgeschehen bis hin zur Parteivertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie auch vor den Finanzgerichten. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach den Wünschen des Auftraggebers.
Ob Privatperson oder Unternehmen: Die Steuerberater Rita Wogener & Ute Mertens beraten Sie gerne ganz individuell nach Ihren Anforderungen. Unsere Aufgabe als Steuerberater sehen wir in der Abnahme von Aufgaben wie Ihrem Jahresabschluss, Ihrer Steuererklärung oder Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Zuverlässig und fachlich kompetent, entlasten und beraten wir Sie gerne ganz individuell bei allen Arten von steuerlichen und wirtschaftlichen Aufgaben.
Die Steuerberater Rita Wogener & Ute Mertens überzeugen durch ihre Termintreue und Flexibilität. Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenwahrnehmung unserer Mandanten bis hin zur Parteivertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzgerichten. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung und Begleitung bei Unternehmensgründungen. Ihre Buchführung, Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung erstellen wir für alle Branchen und Rechtsformen. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. Wir erledigen Ihre Buchführung, übernehmen Ihre Lohnsachbearbeitung und erstellen Ihren Jahresabschluss inklusive Steuererklärung. Wenden Sie sich daher am besten noch heute an Ihre Steuerberatung in Düsseldorf!