Mit unseren Steuertipps, vom IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, erhalten Sie monatlich aktuelle Informationen, Tipps und rechtliche Hinweise.
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Im Monat März 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.3.2021 Lohnsteuer (Monatszahler): 10.3.2021 Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.3.2021 Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.3.2021 ...
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. ...
Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat und damit beim Kostenabzug auf die Entfernungspauschale beschränkt ist oder seine Fahrtkosten (ggf. auch Verpflegungsmehraufwand) nach Reisekostengrundsätzen ...
Unter gewissen Voraussetzungen sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Begünstigt sind 2/3 der Aufwendungen (maximal 4.000 EUR pro Kind). Der Bundesfinanzhof muss sich nun ...
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ...
Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenvertretung für unsere Mandanten im laufenden Tagesgeschehen bis hin zur Parteivertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie auch vor den Finanzgerichten. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach den Wünschen des Auftraggebers.
Ob Privatperson oder Unternehmen: Die Steuerberater Rita Wogener & Ute Mertens beraten Sie gerne ganz individuell nach Ihren Anforderungen. Unsere Aufgabe als Steuerberater sehen wir in der Abnahme von Aufgaben wie Ihrem Jahresabschluss, Ihrer Steuererklärung oder Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Zuverlässig und fachlich kompetent, entlasten und beraten wir Sie gerne ganz individuell bei allen Arten von steuerlichen und wirtschaftlichen Aufgaben.
Die Steuerberater Rita Wogener & Ute Mertens überzeugen durch ihre Termintreue und Flexibilität. Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenwahrnehmung unserer Mandanten bis hin zur Parteivertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzgerichten. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung und Begleitung bei Unternehmensgründungen. Ihre Buchführung, Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung erstellen wir für alle Branchen und Rechtsformen. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. Wir erledigen Ihre Buchführung, übernehmen Ihre Lohnsachbearbeitung und erstellen Ihren Jahresabschluss inklusive Steuererklärung. Wenden Sie sich daher am besten noch heute an Ihre Steuerberatung in Düsseldorf!