Mit unseren Steuertipps, vom IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, erhalten Sie monatlich aktuelle Informationen, Tipps und rechtliche Hinweise.
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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu ...
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen. ...
Im Monat November 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.11.2023 Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.11.2023 Gewerbesteuerzahler: 15.11.2023 Grundsteuerzahler: 15.11.2023Bei einer Scheckzahlung ...
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben dazu Stellung genommen, wie Arbeitgeberleistungen im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind. Oftmals überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern betriebliche ...
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht geklärt, dass Geschäftsführer bei einer GmbH-Insolvenz für ausstehenden Mindestlohn nicht persönlich haften. Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet ...
Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenvertretung für unsere Mandanten im laufenden Tagesgeschehen bis hin zur Parteivertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie auch vor den Finanzgerichten. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach den Wünschen des Auftraggebers.
Ob Privatperson oder Unternehmen: Die Steuerberater Rita Wogener & Ute Mertens beraten Sie gerne ganz individuell nach Ihren Anforderungen. Unsere Aufgabe als Steuerberater sehen wir in der Abnahme von Aufgaben wie Ihrem Jahresabschluss, Ihrer Steuererklärung oder Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Zuverlässig und fachlich kompetent, entlasten und beraten wir Sie gerne ganz individuell bei allen Arten von steuerlichen und wirtschaftlichen Aufgaben.
Die Steuerberater Rita Wogener & Ute Mertens überzeugen durch ihre Termintreue und Flexibilität. Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenwahrnehmung unserer Mandanten bis hin zur Parteivertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzgerichten. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung und Begleitung bei Unternehmensgründungen. Ihre Buchführung, Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung erstellen wir für alle Branchen und Rechtsformen. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. Wir erledigen Ihre Buchführung, übernehmen Ihre Lohnsachbearbeitung und erstellen Ihren Jahresabschluss inklusive Steuererklärung. Wenden Sie sich daher am besten noch heute an Ihre Steuerberatung in Düsseldorf!