Mit unseren Steuertipps, vom IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, erhalten Sie monatlich aktuelle Informationen, Tipps und rechtliche Hinweise.
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Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seinen Leitfaden zu steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit aktualisiert. In der ausführlichen Broschüre wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Übungsleiterfreibetrag (2.400 EUR p. a.) und die Ehrenamtspauschale (720 EUR p. a.) bean...
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum 30.6.2018 beträgt -0,88 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:...
Im Monat Februar 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 12.2.2018 Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 12.2.2018 Gewerbesteuerzahler: 15.2.2018 Grundsteuerzahler: 15.2.2018Bei einer Scheckzahlung muss der Schec...
Arbeitnehmer haben keine erste Tätigkeitsstätte, wenn sie ihren eigentlichen Arbeitsplatz aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses verlassen und vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten müssen. So lautet eine Verfügung der Finanzbehörde Hamburg. HintergrundHandelt es sich um eine erste Tätigkei...
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 1.1.2018 von 18,7 % auf 18,6 % (Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,3 %) gesunken. In der knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgte ebenfalls eine Reduzierung: von 24,8 % auf 24,7 % (Arbeitnehmer: 9,3 %, Arbeitgeber: 15,4 %).
Der Bundesfinanzhof musste sich jüngst mit folgender Frage beschäftigen: Handelt es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in einer Krankenhaus-Cafeteria um eine ermäßigt zu besteuernde Speiselieferung (7 %) oder um eine regelbesteuerte Restaurationsleistung (19 %)? Erfreulich: Trotz vorhan...
Umsätze aus der notärztlichen Betreuung verschiedener Veranstaltungen sind nicht umsatzsteuerfrei. Denn gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger leistet der Arzt nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft. Eine ärztliche Heilbehandlung und damit eine Umsatzsteuerfreiheit kann aber dann...
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, resultieren daraus unliebsame steuerliche Folgen, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt. Der Verzicht auf eine bereits erdiente werthaltige Pensionsa...
Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenvertretung für unsere Mandanten im laufenden Tagesgeschehen bis hin zur Parteivertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie auch vor den Finanzgerichten. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach den Wünschen des Auftraggebers.
Ob Privatperson oder Unternehmen: Die Rita Wogener & Ute Mertens Steuerberater beraten Sie gerne ganz individuell nach Ihren Anforderungen. Unsere Aufgabe als Steuerberater sehen wir in der Abnahme von Aufgaben wie Ihrem Jahresabschluss, Ihrer Steuererklärung oder Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Zuverlässig und fachlich kompetent, entlasten und beraten wir Sie gerne ganz individuell bei allen Arten von steuerlichen und wirtschaftlichen Aufgaben.
Die Rita Wogener & Ute Mertens Steuerberater überzeugen durch ihre Termintreue und Flexibilität. Unser Aufgabenbereich reicht von der Interessenwahrnehmung unserer Mandanten bis hin zur Parteivertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzgerichten. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung und Begleitung bei Unternehmensgründungen. Ihre Buchführung, Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung erstellen wir für alle Branchen und Rechtsformen. Der Umfang der Mandatsbetreuung richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. Wir erledigen Ihre Buchführung, übernehmen Ihre Lohnsachbearbeitung und erstellen Ihren Jahresabschluss inklusive Steuererklärung. Wenden Sie sich daher am besten noch heute an Ihre Steuerberatung in Düsseldorf!